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  • · Fachbeitrag · Infektionsschutz

    COVID-19: So wichtig ist der Arbeitsschutzstandard der BGW für Physiopraxen

    | Die Berufsgenossenschaft (BGW) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat am 20.05.2020 einen Arbeitsschutzstandard für Massage- und Physiotherapiepraxen veröffentlicht (PDF online unter iww.de/s3739 ). Der Standard dient als Orientierung für Praxisinhaber und als Grundlage für die BGW, den Infektionsschutz in einer Physiopraxis zu bewerten. Wie wichtig solche Standards sein können, zeigen zwei britische Studien. Diese beziehen sich zwar auf Zahnärzte, liefern aber auch für Physiotherapeuten zumindest Anhaltspunkte für die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen. |

    Inhalte des BGW-Arbeitsschutzstandards

    Das PDF gibt auf sieben Seiten grundsätzliche Empfehlungen (z. B. Händewaschen, Abstandsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Triage von Patienten mit Verdacht auf COVID-19) sowie Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung und Belüftung in der Praxis sowie für Hausbesuche.

     

    • Besondere Empfehlungen für Physiotherapeuten
    • Therapeutische Arbeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich sollten vermieden werden. Ist dies nicht möglich, tragen Beschäftigte immer eine FFP2-Maske oder Masken mit der Bezeichnung N95 oder KN95. Die Masken dürfen kein Ausatemventil besitzen, um die Patienten zu schützen. Zum Schutz vor Kontaktinfektionen werden zusätzlich eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild empfohlen.
    • Vor und nach jedem Patienten müssen die Hände desinfiziert werden. Gleichzeitig sollte auf die Hautpflege geachtet werden.
    • Therapieliegen sollen nach jedem Patienten zuerst mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt und anschließend desinfiziert werden.
    • Arbeitsmaterialien sind entweder mit einem Reiniger zu reinigen oder zu desinfizieren. Beides ist nicht notwendig.
    • Handtücher, Laken und Decken müssen bei 60 °C gewaschen werden.
    • Die Mitarbeiter müssen ihre Arbeitskleidung in der Praxis lassen. Diese wird ebenfalls bei 60 °C gewaschen.