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  • · Nachricht · Arbeitsschutz

    BGW aktualisiert Arbeitsschutzstandards

    | Angesichts der andauernden Coronapandemie hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre Arbeitsschutzstandards für Therapiepraxen ( PP 07/2020, Seite 6 ) aktualisiert. Die aktualisierte Fassung (online unter iww.de/s4804 ) berücksichtigt die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). |

     

    • Die wichtigsten Regelungen der aktualisierten BGW-Arbeitsschutzstandards (Stand: 06.04.2021):
    • Räume mit weniger als 20 Quadratmetern dürfen nur von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, wenn es aufgrund zwingender betrieblicher Gründe, baulicher Gegebenheiten oder einer notwendigen Zusammenarbeit mehrerer Personen unvermeidbar ist. Physiotherapeutische Behandlungen in Räumen mit weniger als 20 Quadratmetern sind also weiterhin möglich.
    • Praxen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
    • Beschäftigte müssen immer mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch bei Hausbesuchen oder an anderen Einsatzorten. Bei unmittelbarem Kontakt zu Patientinnen und Patienten mit Abstand unter 1,5 Meter ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
    • Für Patienten gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
     

    Wichtig | Ergänzend zu den BGW-Standards sind die rechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder einzuhalten.

    Quelle: ID 47329891