· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Fehlen im Heilmittelkatalog Diagnosen?
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Es kommt vor, dass Ärzte sagen: „Ich darf Ihnen bei Ihrer Krankheit keine Therapie verordnen.“ Stimmt das eigentlich? Gibt es Diagnosen, bei denen keine Heilmittel verordnet werden können?|
Eine pauschale Antwort fällt schwer
Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Jein. Denn sowohl die Gremien, die sagen: „Nein, alles medizinisch Notwendige kann auch verordnet werden“, haben recht, als auch diejenigen, die sagen: „Ja, es gibt Diagnosen, bei denen keine Heilmittel verordnet werden können.“ Das liegt daran, dass die Frage zu allgemein formuliert ist. Stellt man sie konkreter, lässt sich leichter verstehen, in welchen Fällen es für den Arzt tatsächlich schwierig ist, Heilmittel zu verordnen.
Können alle notwendigen Heilmittel verordnet werden?
Ja, alle medizinisch notwendigen Heilmittel können verordnet werden. Denn offiziell enthält der Heilmittelkatalog alle Diagnosegruppen, die für die Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen relevant sind. Alles medizinisch Notwendige darf und muss der Arzt verordnen. Er ist lediglich bei der Wahl der Heilmittel eingeschränkt. Welche Heilmittel bei der festgestellten Indikation verordnungsfähig sind, steht in den Heilmittelrichtlinien. An diese Zuordnung muss sich der Arzt halten. Allerdings ist die Diagnose einer Krankheit allein noch kein hinreichender Grund für eine Verordnung. Der Arzt muss sich zunächst ein Bild darüber verschaffen, inwieweit der Patient funktionelle bzw. strukturelle Schädigungen hat und dann nach den Regeln der ärztlichen Kunst entscheiden, ob eine Heilmittelverordnung angemessen ist. Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf den Seiten 13 und 14 dieser Ausgabe.
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