Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Koalitionsvertrag

    Pläne der Großen Koalition für den Heilmittelbereich

    | In der kommenden Legislaturperiode kommen einige Änderungen auf den Heilmittelbereich zu. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor. |

     

    Abrechnungen von Heilmitteln 

    Krankenkassen sollen mit unberechtigten Absetzungen nicht mehr durchkommen. Im Koalitionsvertrag steht: „Unberechtigte Regressforderungen bei Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern wollen wir (...) unterbinden.“ Mit Retaxationen sind die Honorarkürzungen der Kassen gemeint. Diese werden häufig mit Formfehlern auf Verordnungen begründet. Wann jedoch eine Absetzung unberechtigt ist, wird im Koalitionsvertrag nicht definiert.

     

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte 

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte sollen durch regionale Vereinbarungen ersetzt werden. Im Vertrag steht: „Wir werden für Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Krankenkassen und Kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden.“ Damit wird die Regelung aus dem Jahr 2013, die regionalen Praxisbesonderheiten durch bundeseinheitliche zu ersetzen, wieder abgeschwächt. Nun möchte man den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen mehr Gestaltungsfreiheit zurückgeben. Ob das für die Therapeuten insgesamt eher besser oder schlechter ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen.

     

    Anschlussversorgung mit Heilmitteln 

    Die Anschlussversorgung mit Heilmitteln nach einem stationären Aufenthalt soll verbessert werden. Immer wieder kommt es zu Versorgungslücken bei Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden. Damit diese Lücken zukünftig nicht mehr auftauchen, sollen Krankenkassen eine Koordinierungsfunktion übernehmen. Außerdem sollen Krankenhäuser auch Verordnungen für ambulante Heilmitteltherapien ausstellen dürfen. Im Vertrag steht: „Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetzliche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet.“ Dieses Vorhaben ist für Praxisinhaber positiv zu bewerten, da so mehr potenzielle Zuweiser entstehen.

     

    Mehr ärztliche Leistungen durch Therapeuten

    Ärzte sollen mehr Leistungen delegieren können. Damit bekommen die Ergebnisse der Modellvorhaben zum Direktzugang höhere Bedeutung. Im Vertrag steht: „Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt.“

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 3 | ID 42457865