· Fachbeitrag · Lohnzahlung
Seit 30. Juni 2016 gilt: 40 Euro Strafe für verspätete Lohnzahlung
| Seit 30. Juni 2016 haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zahlung von 40 Euro, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt. Dies teilt die DGB Rechtschutz GmbH in einer Pressemitteilung mit. |
MERKE | Diese Regelung greift auch bei Abschlagszahlungen. Bisher galt der Anspruch auf die Strafzahlung nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 28. Juli 2014 begonnen haben. Seit dem 30. Juni 2016 sind auch Altverträge eingeschlossen. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2016 | Seite 1 | ID 44131093