· Fachbeitrag · Prävention
Leiter von Präventionskursen: stark erhöhte Qualifikationsanforderungen zum 01.10.2020
von Physiotherapeut/Sportwissenschaftler M. A. Thomas Colshorn, Bremen
| Nach den Richtlinien des Leitfadens Prävention dürfen Physiotherapeuten Präventionskurse in den Handlungsfeldern „Bewegungsgewohnheiten“ und „Entspannung“ anbieten. Zum 01.10.2020 werden sich die Qualifikationsanforderungen der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP; PP 01/2016, Seite 3 ) für die Anbieter von Präventionskursen deutlich erhöhen. PP erklärt, welcher Personenkreis betroffen ist und welche Änderungen dann gelten. |
Bisher: Berufs- und Zusatzqualifikation maßgebend
Die derzeitige Regelung verlangt ausschließlich den Nachweis der entsprechenden Berufsqualifikation (z. B. Physiotherapeut) und der Zusatzqualifikation entsprechend dem Kursangebot (z. B. Lizenz als Pilatestrainer oder Kursleiter für Autogenes Training). Konkrete Anforderungen bzgl. abgeleisteter Stunden gibt es bislang nur für die Zusatzqualifikation.
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„Bewegungsgewohnheiten“ und „Entspannung“* offen für | „Entspannnung“ offen für |
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