· Fachbeitrag · Prävention
Höhere Qualifikationsanforderungen für Leiter von Präventionskursen erst ab dem 01.01.2021
von Physiotherapeut/Sportwissenschaftler M. A. Thomas Colshorn, Bremen
| Ursprünglich sollten die Qualifikationsanforderungen für die Leiter von Präventionskursen zum 01.10.2020 angehoben werden ( PP 02/2019, Seite 7 ). Bedingt durch die Coronapandemie wurde dieser Termin um drei Monate verschoben. Physiotherapeuten, die jetzt noch nicht qualifiziert sind, können noch von den alten Regelungen profitieren. Auch Kursanbieter, deren Zertifizierung bald ausläuft, sollten sich zeitnah um eine Rezertifizierung kümmern. |
Die geänderten Anforderungen zum 01.01.2021
Bislang reichten als Qualifikation der Nachweis einer entsprechenden Berufsausbildung (z. B. Physiotherapeut) und einer entsprechenden Zusatzqualifikation aus. Ab dem 01.01.2021 wird dafür ein „staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip“ erforderlich. Die Qualifikationsanforderungen werden stark erhöht und mit Zeitvorgaben in Stunden bzw. sog. „Credits“ des an europäischen Hochschulen geltenden European Credit Transfer-Systems (ECTS) beziffert.
In den für Physiotherapeuten zugänglichen Handlungsfeldern „Bewegungsgewohnheiten“ und „Stressmanagement“ (nur Präventionsprinzip 2) gelten gemäß Leitfaden Prävention folgende Vorgaben.
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