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GKV-SV veröffentlicht Liste von Heilmittelerbringern
| Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat erstmals auf der eigenen Website eine Heilmittelerbringerliste veröffentlicht (online unter iww.de/s6197 ). Der GKV-SV erfüllt damit eine Vorgabe des § 124 Abs. 2 S. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Die Liste soll Patientinnen und Patienten sowie anderen Interessierten die Suche nach Heilmittelpraxen in ihrer Nähe vereinfachen. |
Die Liste wurde zunächst mit den Kontaktdaten befüllt, die dem GKV-SV anhand der Praxiszulassungsdaten vorliegen. Diese wurden von den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Krankenkassen auf Landesebene an den GKV-Spitzenverband übermittelt. Für die Richtigkeit der Angaben sind die Praxisinhaberinnen und -inhaber selbst verantwortlich. Für Berichtigungen bzw. Änderungen wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige ARGE (Übersicht online unter iww.de/s6198). Da die Liste im Lauf des Jahres verfeinert werden soll, haben die ARGE mit der Erhebung weiterer Daten begonnen.