· Nachricht · Praxiszulassung
Zulassungsportal der ARGE-Heilmittel ist online
| Seit dem 05.07.2021 ist das Zulassungsportal der ARGE Heilmittel online. Unter zulassung-heilmittel.de/ können Heilmittelerbringer ihre eigene Zulassungsakte einsehen und Vorgänge im Zusammenhang mit ihrer Zulassung selbst online bearbeiten. |
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Wichtig | Aufgrund der aktuellen Schiedsverfahren im Heilmittelbereich (siehe u. a. Beitrag in PP 08/2021, Seite 3 ff.) wird das Portal nach Angaben der ARGE Heilmittelzulassung zz. aktualisiert (Stand: 02.08.2021). Voraussichtlich ab Mitte August 2021 ist der Zugriff wieder möglich.
PRAXISTIPP | Einzelne Heilmittelverbände (wie z. B. der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten ‒ IFK e. V.) bieten ihren Mitgliedern an, die Vorgänge im ARGE-Portal stellvertretend für sie zu bearbeiten. Dafür müssen Sie dem Verband eine Vollmacht erteilen. Falls Sie einem Heilmittelverband angehören, wenden Sie sich für die Umsetzung an die jeweilige Verbandsgeschäftsstelle. |