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  • · Nachricht · Primärprävention

    G-BA beschließt ärztliche Präventionsempfehlung

    | Ab 1. Januar 2017 dürfte das Angebot von Präventionsmaßnahmen durch Physiotherapeuten an Bedeutung gewinnen: Ab diesem Datum dürfen Ärzte Präventionsmaßnahmen verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Juli 2016 entschieden. |

     

    Physiotherapeuten bieten neben Heilbehandlungen auch Maßnahmen der Primärprävention an, z. B. Gesundheitszirkel/Fitnesstraining, Rückenschule und Stressmanagement. Sofern die Kriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes erfüllt sind, werden solche Präventionsmaßnahmen in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst (siehe PP 02/2016, Seite 13.)

     

    Ab 1. Januar 2017 können Ärzte im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, aber auch im Rahmen einer sonstigen ärztlichen Untersuchung, schriftliche Präventionsempfehlungen ausstellen, um so Versicherte mit gesundheitsbezogenen Risiken zur Inanspruchnahme von primärpräventiven Angeboten zu motivieren. Die Krankenkassen wiederum sind gehalten, bei ihrer Entscheidung über die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention eine solche Präventionsempfehlung zu berücksichtigen.

     

    Die ärztliche Präventionsempfehlung erfolgt auf einem noch zu entwickelnden Vordruck, der dem Versicherten zur Vorlage beim Physiotherapeuten und seiner Krankenkasse auszuhändigen ist. Sobald dieser Vordruck abgestimmt ist, wird PP darüber berichten.

    Quelle: ID 44190827