· Fachbeitrag · Qualifikation
Als Physiotherapeut ins EU-Ausland: Der EPA erleichtert die Anerkennung
von Alexandra Buba M. A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl
| Wer als Physiotherapeut aus Deutschland für eine bestimmte Zeit über den Tellerrand schauen und seinen Beruf in einem anderen EU-Land ausüben will, trifft häufig auf bürokratische Hürden: Die in Deutschland absolvierte Ausbildung muss erst einmal anerkannt werden - und das ist gerade in Gesundheitsberufen nicht immer einfach. Die Anerkennungsverfahren sind langwierig, Übersetzungsprobleme noch die geringste Hürde. Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist dabei eine große Hilfe. |
Elektronisches Verfahren beschleunigt Wechsel ins Ausland
Seit dem 18.01.2016 gehören Physiotherapeuten zu einem ausgewählten Kreis von Berufstätigen, denen die Europäische Union (EU) die Anerkennung ihrer Qualifikation bei der Arbeit im EU-Ausland erleichtern will. Dazu hat sie den EBA geschaffen. Der EBA ist kein eigentlicher Ausweis, sondern ein elektronisches Verfahren. Dieses Verfahren dient (potenziellen) Arbeitgebern und Zulassungsbehörden im Zielland als Nachweis dafür, dass Ihre Qualifikation als Physiotherapeut auch im Zielland anerkannt ist.
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