Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Qualifikation

    Als Physiotherapeut ins EU-Ausland: Der EPA erleichtert die Anerkennung

    von Alexandra Buba M. A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Wer als Physiotherapeut aus Deutschland für eine bestimmte Zeit über den Tellerrand schauen und seinen Beruf in einem anderen EU-Land ausüben will, trifft häufig auf bürokratische Hürden: Die in Deutschland absolvierte Ausbildung muss erst einmal anerkannt werden - und das ist gerade in Gesundheitsberufen nicht immer einfach. Die Anerkennungsverfahren sind langwierig, Übersetzungsprobleme noch die geringste Hürde. Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist dabei eine große Hilfe. |

    Elektronisches Verfahren beschleunigt Wechsel ins Ausland

    Seit dem 18.01.2016 gehören Physiotherapeuten zu einem ausgewählten Kreis von Berufstätigen, denen die Europäische Union (EU) die Anerkennung ihrer Qualifikation bei der Arbeit im EU-Ausland erleichtern will. Dazu hat sie den EBA geschaffen. Der EBA ist kein eigentlicher Ausweis, sondern ein elektronisches Verfahren. Dieses Verfahren dient (potenziellen) Arbeitgebern und Zulassungsbehörden im Zielland als Nachweis dafür, dass Ihre Qualifikation als Physiotherapeut auch im Zielland anerkannt ist.

     

    • Europäischer Berufsausweis: So funktioniert die Online-Antragstellung
    • 1. Registrieren Sie sich zunächst beim Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission (online unter http://tinyurl.com/z7plfgh).
      • Beruf
      • Land der derzeitigen beruflichen Niederlassung
      • Qualifikationen (Diplome, Ausbildung, Berufserfahrung)
      • Geplante Form der Berufsausübung (Niederlassung oder vorübergehende Beschäftigung)
      • Land, in dem Sie arbeiten möchten (Zielland)
      • Kopien der erforderlichen Unterlagen (variieren je nach Zielland, siehe weiterführende Hinweise)