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  • · Fachbeitrag · Rezepte

    Zuzahlungspflicht bei Hausbesuchen

    von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg

    | Zuzahlungen bei Hausbesuchen sind für viele Therapeuten ein kompliziertes Thema. Das ist verständlich, denn die Regelungen können je nach Bundesland und Krankenkasse variieren. Dennoch gibt es grundsätzliche Regelungen. |

    Allgemeine Grundsätze

    Patienten müssen für jedes Rezept pauschal 10 Euro zuzahlen. Außerdem fällt für jede in Anspruch genommene Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent an. Dabei zählen nicht nur die reinen therapeutischen Leistungen, sondern gegebenenfalls auch die Kosten für:

     

    • Die Befunderhebung bzw. Funktionsanalyse