· Fachbeitrag · Verbände
Versorgungsstrukturgesetz lässt Wünsche offen
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Seit 1. Januar 2012 haben wir es: das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG). Trotz einiger Verbesserungen für die Therapeuten blieben nach Meinung der Heilmittelverbände wichtige Wünsche weiterhin offen. |
Honorare im Osten kommen nicht auf Westniveau
Die Heilmittelverbände fordern seit Jahren, dass die Vergütungshöhen im Osten angehoben werden. Sie halten es für inakzeptabel, dass Therapeuten in den neuen Bundesländern immer noch deutlich weniger verdienen als ihre Kollegen im Westen. Im Zuge des GKV-VStG hätte man nun die Voraussetzungen dafür schaffen können, dass die Gebührenerhöhungen im Osten von der Grundlohnsumme entkoppelt werden. Das hätte es möglich gemacht, die Honorare schrittweise anzugleichen. Doch das Bundesversicherungsamt blockiert - offenbar aus Angst, dass das Modell Schule macht und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen die gleichen Forderungen stellen. So wird wohl auch in den nächsten Gebührenverhandlungen wieder zäh um „angemessene“ Honorarsteigerungen gerungen werden müssen.
Honorare steigen weiterhin im Schneckentempo
Die Angemessenheit der Honorarerhöhungen ist die nächste Dauerbaustelle, die die Heilmittelverbände gerne mithilfe des neuen Gesetzes schließen wollten. Angesichts der Kopplung an die Grundlohnsummenentwicklung liegt die maximal mögliche Honorarsteigerung zum Beispiel im Jahr 2012 bei 1,98 Prozent. Das ist gerade genug, um die erwartete Inflationsrate auszugleichen - de facto also keine Erhöhung, und das seit Jahren nicht. Als Hoffnungsschimmer für die Zukunft bewerten die Verbände, dass sich das Bundesgesundheitsministerium neuerdings hinter sie zu stellen scheint. Dies könnte die Position der Bundesverhandlungskommission (BKV) gegenüber den Krankenkassen stärken.
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