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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Kein Honorarausgleich für verspätetes Inkrafttreten der HeilM-RL

    | Heilmittelerbringer können wegen der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nicht mit einem Honorarausgleich rechnen. Das erklärte Thomas Gebhart, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Achim Kessler. Als einziges Zugeständnis stellte Gebhart in Aussicht, dass die Vertragsparteien die Schiedsstelle zur Vereinbarung höherer Honorare (Beitrag online unter iww.de , Abruf-Nr. 46883408 ) schon vor dem 01.01.2021 anrufen können. |

    Quelle: ID 46912459