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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    WAT-Gutachten: Wirtschaftlicher Praxisbetrieb erfordert bis zu 50,13 Prozent mehr Vergütung

    | Um den wirtschaftlichen Betrieb einer Physiotherapiepraxis zu sichern, ist eine Steigerung der Vergütung um bis zu 50,13 Prozent erforderlich. Das geht aus der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) hervor (siehe weiterführende Hinweise). Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) erstellte das Gutachten im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden. In den laufenden Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dient das Gutachten den Heilmittelerbringern als Argumentationsgrundlage. |

    Hintergrund und Zielsetzung des WAT-Gutachtens

    Seit Mai 2019 gilt bundesweit das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Das TSVG sieht u. a. eine bundeseinheitliche Vergütung für alle Heilmittelerbringer vor (PP 05/2019, Seite 3 und PP 06/2019, Seite 3). Dafür sollen die Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband bundeseinheitliche Vergütungssätze aushandeln. Diese orientieren sich gemäß § 125 Abs. 3 TSVG an der Kostenstruktur einer Heilmittelpraxis. Das WAT-Gutachten sollte daher

    • die betriebswirtschaftliche Ist-Situation in den Praxen abbilden und