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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    TSVG in Kraft: Das kommt auf Therapeuten zu

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrlepartner.de

    | Im Lauf des Monats Mai 2019 soll das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 04/2019, Seite 3 ) in Kraft treten. Das Gesetz soll für eine schnellere Vergabe von Arztterminen an gesetzlich versicherte Patienten sorgen und die Leistungen der Krankenkassen sowie die medizinische Versorgung (insbesondere in ländlich geprägten Regionen) verbessern. Auch für Physiotherapeuten bringt das TSVG umfassende Änderungen. Der folgende Beitrag fasst diese Änderungen zusammen. |

    Aufhebung der Bindung an Grundlohnsumme

    Die Honorarentwicklung wird dauerhaft von der Grundlohnsumme abgekoppelt. Somit sind grundsätzlich stärkere Honorarsteigerungen möglich als bisher. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Vertragspartner (GKV-Spitzenverband und Berufsverbände) auf Bundesebene bei künftigen Preisverhandlungen folgende Parameter berücksichtigen:

     

    • Wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung mit Heilmitteln