· Fachbeitrag · Verordnungspraxis
Budgetierung bei Ärzten: Heilmittelbereich leidet besonders stark
| Private Krankenversicherungen (PKV) geben pro Patient zweieinhalb mal so viel für Heilmittelbehandlungen aus wie die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). In keinem anderen Versorgungsbereich der GKV wirkt sich die Reglementierung so stark aus wie im Heilmittelbereich. Durch Leistungsausschlüsse und -einschränkungen, Richtgrößen und Regressandrohungen wird stärker auf das Verordnungsverhalten von Ärzten eingewirkt als in anderen Leistungsbereichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherer (WIP). |
In der Studie wurden die unterschiedlichen Verordnungsbedingungen und die Ausgaben für Heilmittel in PKV und GKV gegenübergestellt. Demnach gab die PKV im Jahr 2013 knapp 1,6 Mrd. Euro für Heilmittel aus und die GKV, die ca. 90 Prozent der Bevölkerung versichert, 5,6 Mrd. Unter den Verordnungsbedingungen der GKV für die Heilmittelversorgung hätte die PKV allerdings nur 618 Mio. Euro ausgeben müssen. Die Differenz zu den tatsächlichen Ausgaben (936 Mio. Euro) ist laut Studie auf die besseren Leistungen der PKV zurückzuführen. Jede Therapiepraxis hat im Jahr 2013 ca. 13.300 Euro Mehrumsatz durch die Behandlung von privat versicherten Patienten erwirtschaftet.