· Fachbeitrag · Verordnungspraxis
Heilmittelverordnung: Zertifizierte Software soll Fehler vermeiden
von Alexandra Buba M. A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl
| Gerade Ärzte, die selten Heilmittel verordnen, stellen die Rezepte häufig nicht gemäß den geltenden Vorgaben aus. Für die physiotherapeutischen Praxen bedeutet die erforderliche Nachbesserung erheblichen Mehraufwand. Das soll sich durch zertifizierte Arztsoftware ab 2017 ändern. |
Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet Softwarehersteller
Die meisten Ärzte stellen Verordnungen mithilfe spezieller Praxisprogramme aus. Nicht alle davon unterstützen den Arzt dahin gehend, dass sie die wesentlichen Felder abfragen oder darauf hinweisen, wenn Rezepte ausgestellt werden, die nicht der Heilmittelrichtlinie entsprechen. In Zukunft müssen Softwarehersteller solche Funktionen einbauen und ihre Produkte ab 2017 zertifizieren lassen. Dies resultiert aus dem Versorgungsstärkungsgesetz. Die Kriterien, die die Software künftig erfüllen muss, regelt ein Anforderungskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Prüfung auf Vollständigkeit
In Zukunft muss die Software den Arzt vor Ausdruck oder Speicherung der Verordnung darauf hinweisen, dass bestimmte Pflichtfelder gemäß Heilmittelverordnung nicht ausgefüllt sind. Der Arzt muss diese dann allerdings nicht zwangsweise ausfüllen, um das Rezept drucken zu können. Die KBV begründet dies damit, dass der Anwender die Möglichkeit haben müsse, auch unvollständig ausgefüllte Verordnungen auszudrucken, da eine handschriftliche Befüllung in Einzelfällen zulässig sei, z. B. bei Hausbesuchen.
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