· Fachbeitrag · Weiterbildung
Die Bildungsprämie geht in die dritte Runde
| Menschen, die bisher aus finanziellen Gründen auf Weiterbildung verzichten mussten, sollen durch die sogenannte Bildungsprämie in die Lage versetzt werden, sich beruflich fortzubilden. Dazu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die dritte Förderrunde eröffnet. |
Im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 können Arbeitnehmer von rund 280.000 Prämiengutscheinen profitieren. Im Vergleich zu den vorhergehenden Förderphasen haben sich die Bedingungen zur Beantragung eines Bildungsgutscheins jedoch verändert. An einer Weiterbildung interessierte Personen müssen nun das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Weiterbildungsmaßnahme darf laut Rechnung nicht mehr als 1.000 Euro kosten. Unverändert gilt, dass die beantragende Person mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein muss und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen darf (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro). Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Veranstaltungsgebühr, also 500 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info. Und wie Sie mit anderen Fördermaßnahmen Kosten sparen können, lesen Sie im Beitrag „Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung fördern!“ (PP 11/2013, Seite 4).