· Nachricht · Betriebsprüfung
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung wird verschoben
| Arbeitgeber und Steuerberater können die betriebsprüfungsrelevanten Daten elektronisch abgeben (§ 28p Abs. 6a Sozialgesetzbuch IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware analysiert und Ergebnisse für die Betriebsprüfung genutzt (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung [euBP]). Die euBP sollte eigentlich ab 2021 Pflicht sein. Jetzt gibt es Hinweise, dass der Termin verschoben wird. |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte auf Anfrage mit: Die Einführung der obligatorischen euBP werde aktuell nicht weiter gesetzgeberisch verfolgt. Von daher werde sie auch nicht zum 01.01.2021 eingeführt. Es bleibe bei der Regelung der optionalen Nutzung.
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 2 | ID 46253575