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  • · Fachbeitrag · Europarecht

    Patienten können sich europaweit behandeln lassen

    | Im Oktober trat die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität in Kraft, die sicherstellt, dass sich EU-Bürger in jedem EU-Mitgliedstaat medizinisch behandeln lassen können und dafür die Kosten von der einheimischen Krankenkasse ersetzt bekommen. |

     

    In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Behandlung von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn eine medizinische Versorgung im EU-Ausland nötig geworden ist. Umfasst die medizinische Behandlung allerdings einen Krankenhausaufenthalt, benötigen die Versicherten dafür vorab eine Genehmigung von ihrer Krankenkasse.

     

    Leistungserbringer und Versicherte können sich bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) über die einzelnen Regelungen informieren (www.dvka.de). Mit der EU-Richtlinie sind weitere Kooperationsbestrebungen verbunden, unter anderem eine engere Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste (eHealth).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 1 | ID 42421346