· Fachbeitrag · Hausrecht
Wie gehen Sie rechtssicher mit unkooperativen Patienten um, die Ihre Anweisungen missachten?
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Sie kennen das: Ein Patient geht ohne Aufforderung in die Behandlungskabine. Ein anderer kommt trotz wiederholter Hinweise immer zu spät, erwartet aber dennoch, dass er sofort behandelt wird und auch den vollen Umfang der Behandlung bekommt. Wieder ein anderer befolgt Ihre therapeutischen Anweisungen nicht, obwohl er hierzu geistig und körperlich in der Lage ist, hält sich unerlaubt dort auf, wo er nichts zu suchen hat oder meckert grundlos über alle in der Praxis anwesenden Therapeuten und Patienten. Wie sich solche Situationen grundsätzlich vermeiden lassen und wie Sie am besten mit den Störenfrieden umgehen, zeigt dieser Beitrag. |
Als Praxisinhaber bestimmen Sie die Spielregeln
Welche „Spielregeln“ in der Praxis gelten, bestimmt ausnahmsweise mal nicht der Behandlungsvertrag. Denn dieser legt ‒ vereinfacht gesagt ‒ meist nur fest, dass der Therapeut die verordnete Behandlung ordnungsgemäß zu erbringen hat und im Gegenzug dafür die vereinbarte Vergütung erhält. Mehr wird in der Regel nicht ausdrücklich vereinbart, auch weil der Behandlungsvertrag mit gesetzlich versicherten Patienten üblicherweise durch Übergabe der ärztlichen Verordnung und Terminvereinbarung geschlossen wird. Nur wenn ausnahmsweise ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen wird (z. B. mit Privatpatienten), enthält dieser in Einzelfällen Regelungen (z. B. für den Fall, dass Patienten zu spät kommen).
Die Regeln, an die sich ein Patient ab Betreten der Praxis halten muss, bestimmen Sie als Praxisinhaber im Rahmen Ihres Hausrechts. Sie können dies durch einzelne Anweisungen tun, aber auch eine Hausordnung aufstellen, in der das Wichtigste zusammengefasst wird.
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