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  • · Nachricht · Kassenführung

    Leserforum: Muss der Kassenbestand täglich überprüft werden?

    | FRAGE: „Als Physiotherapieeinrichtung führen wir ein Kassenbuch, in dem die Einnahmen und Ausgaben lückenlos aufgeschrieben werden. Auch die Belege hierfür sind lückenlos vorhanden und werden abgeheftet. Muss nun noch zusätzlich täglich der Kassenbestand geprüft und ein Zählprotokoll angefertigt werden? Im Moment machen wir es so, aber bei so wenigen Einnahmen erscheint uns der Aufwand sehr groß. Ist es z. B. auch möglich, am Ende einer Woche den Kassenstand zu überprüfen und ein Zählprotokoll anzufertigen? Und wie verhält es sich mit dem Trinkgeld? Dieses rechnen wir jetzt täglich heraus, damit der Kassenbestand mit unserem Kassenbuch übereinstimmt.“ |

     

    Antwort: Da gibt es aktuell leider keine perfekte Empfehlung. Tägliches Nachzählen ist natürlich optimal. Gefordert wird aber nur die Kassensturzfähigkeit und die scheint ja gewährleistet zu sein. In Ihrem Fall, in dem ja ein korrektes Kassenbuch geführt wird, reicht es aus, wenn der tatsächliche Kassensturz z. B. einmal wöchentlich erfolgt. Ein Referent hat zu dem Thema auch einen Kassensturz pro Monat für ausreichend gehalten, wenn die Kassenführung ansonsten ordnungsmäßig ist. Die Trinkgelder sollten Sie einfach in der Kasse mit aufzeichnen, dann stimmt der Kassenstand ja trotzdem. Wenn das Trinkgeld ausgezahlt wird, wird es als Ausgabe erfasst und verlässt die Kasse wieder. Ein Zählprotokoll ist übrigens nicht verpflichtend.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 2 | ID 44665718