· Nachricht · Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeldregelung bis 31.03.2022 verlängert
| Die Coronapandemie dauert an. Daher wurden die bisherigen Erleichterungen und Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31.03.2022 verlängert. Die zugrunde liegende Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung finden Sie unter Abruf-Nr. 226481, das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unter Abruf-Nr. 226483. |
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Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 2 | ID 47905141