09.03.2016 · Fachbeitrag · Leserforum
Abweichen von der Behandlungsfrequenz
| Frage: „ Müssen Praxen, die die Behandlung mehr als 14 Tage unterbrechen, das Rezept immer noch vom Arzt abstempeln lassen oder darf die Praxis die Änderung mit Begründung selbst bestätigen? Wenn ja, gilt dies für jede Kasse (auch bei BG-Rezepten)? Ab welcher Pause benötigt man den Stempel und die Unterschrift des Arztes?“ |
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