· Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung
Belohnen Sie Mitarbeiter, die selten ausfallen, durch eine Anwesenheitsprämie!
von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen
| Die Fehlzeiten von Berufstätigen erreichen neue Höchststände. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse fehlten im Jahr 2023 Beschäftigte im Schnitt 20 Tage krankheitsbedingt, 5,5 Prozent der Arbeitsleistung fielen damit aus ( iww.de/s11579 ). Wer krank ist, kann und soll nicht arbeiten, wer (wieder) gesund ist, die Tätigkeit erneut aufnehmen. In der Realität gibt es Grauzonen: Manche Beschäftigten erscheinen arbeitsunfähig zur Arbeit oder wollen noch vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit (AU) wieder arbeiten ( PP 06/2022, Seite 13 ff.), andere nehmen den „gelben Zettel“ nur allzu gern in Anspruch. Physiotherapiepraxen sind personell meist „auf Kante genäht“ und können ihre Behandlungsleistungen weder auf Vorrat noch im Nachhinein erbringen. Eine Anwesenheitsprämie belohnt Mitarbeiter, die nie oder nur sehr selten krank sind. Sie kann helfen, Fehlzeiten zu reduzieren. |
Ist eine Anwesenheitsprämie gerecht?
Die Möglichkeit der Krankschreibung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verhindern, dass Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten. Um Missverständnisse auszuschließen, gilt es darauf hinzuweisen, dass eine Anwesenheitsprämie keinen Einfluss auf die Lohnfortzahlung hat.
Kranke Mitarbeiter mögen sich durch die Prämie diskriminiert fühlen, allerdings gibt es auch weitere Einkommensbestandteile, auf die Betroffene nur einen gewissen Einfluss haben, bspw. erfolgsabhängige Zahlungen. Außerdem profitieren Mitarbeiter, die arbeitsunfähig sind, von der Entgeltfortzahlung, während die anwesenden Mitarbeiter oft Zusätzliches leisten müssen, um die Aufgaben der kranken Kollegen zu übernehmen. Schlussendlich muss ein Praxisinhaber die Gerechtigkeitsfrage für sich persönlich beantworten.
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