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  • · Patientenführung

    So vermeiden Sie Verwechslungen von Patienten:sechs Tipps für mehr Sicherheit

    Bild: ©Tumisu - pixabay.com

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Zwar werden in der Physiotherapie keine invasiven Eingriffe durchgeführt, aber die Verwechslung einer Adresse für den Rechnungsversand oder beim Hausbesuch ist ärgerlich genug. Und z. B. die Verwechslung zweier Patienten mit Namen Müller, von denen der eine eine Kältetherapie und der andere Wärmeanwendungen bekommen soll, kann beiden Patienten schaden. Die folgenden Tipps binden die Therapeuten, die Rezeptionskraft (soweit vorhanden) und den Patienten ein. Indem alle Beteiligten mitwirken, wird ein größtmögliches Maß an Sicherheit erreicht. |

    1. Digitale Patientenerfassung mit Sorgfalt und Weitblick

    Die administrative Patientenaufnahme beinhaltet die Feststellung der Patientenidentität durch ein entsprechendes Dokument (Vorlage der Versichertenkarte/Personalausweis). Bei der digitalen Erfassung des Stammdatensatzes in der Patientenakte muss eine feste Reihenfolge gewährleistet sein: Familienname (Titel, Namenszusätze), Vorname, Geburtsdatum etc.

     

    PRAXISTIPP | Auch bei der Erfassung von Neupatienten sollten die Schlüsseldaten (Name/Geburtsdatum) mit der bestehenden Patientenkartei abgeglichen werden. Dadurch kann eine doppelte Erfassung ausgeschlossen werden.

     

    Sucht der Patient nach einem verordnungsfreien Intervall Ihre Praxis erneut auf, sollten die Patientendaten gezielt abgefragt werden. Selbst bei Wiedervorstellung des Patienten im selben Quartal ‒ wenn also keine Versichertenkarte beim Kassenpatienten eingelesen wird ‒ muss die aktive Abfrage sichergestellt sein. Aber bitte den Datenschutz berücksichtigen, d. h. keine Abfrage zum Mithören für andere, im Raum befindliche Patienten.

     

    • Bei diesen Patienten ist besondere Sorgfalt geboten
    • Patienten mit häufig wiederkehrenden Namen (Müller, Schmidt, Meier usw.)
    • Patienten mit seltenen, außergewöhnlichen oder fremdländischen Namen
    • Patienten aus einer Familie (Junior/Senior mit demselben Vornamen)
    • Patienten mit anderer Muttersprache
    • Patienten mit großer äußerlicher Ähnlichkeit
    • Patienten mit kognitiven Einschränkungen
     

    2. Kerndatensatz als Kennzeichnung

    Verwechslungen von Dokumenten oder Behandlungsunterlagen kann ganz einfach vorgebeugt werden, indem auf jedem Dokument ein Kerndatensatz des Patienten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) enthalten ist.

    3. Sorgfalt bei Verordnungen und Überweisungen

    Besondere Sorgfalt ist bei Entgegennahme von Verordnungen geboten. Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn Sie z. B. als sektoraler Heilpraktiker ein Heilmittel verordnen, das ein Therapeut in einer anderen Praxis erbringen soll. Bitten Sie die Patienten bei der Aushändigung von Therapieberichten, Rechnungen und vergleichbaren Dokumenten stets, die aufgedruckten Patientendaten noch einmal zu kontrollieren.

    4. Das Vier-Augen-Prinzip

    Das Vier-Augen-Prinzip hilft, Fehler schnell aufzudecken. Wenn Sie sich vergewissern, ob der Patient und die Patientenakte mit der geplanten Behandlung übereinstimmen, können Verwechslungen notfalls aufgedeckt und Fehler korrigiert werden, ohne dass ein Schaden entsteht.

    5. Aktive Ansprache des Patienten

    Um Patienten zu identifizieren, die die Praxis in größeren Zeitabständen aufsuchen, ist die aktive Ansprache wichtig.

     

    PRAXISTIPPS |

    • Viel sicherer als etwa die Frage: „Sind Sie Herr Müller?“ (geschlossene, „Ja-/Nein“-Frage) sind offene Fragen („W-Fragen“): Lassen Sie sich daher vor der Erstbehandlung vom Patienten seinen Namen, seinen Vornamen und sein Geburtsdatum nennen.
    • Reagiert Ihr Gegenüber mit Unverständnis, hilft eine freundliche Erklärung, dass diese Vorgehensweise der Patientensicherheit dient.
    • Dieses Herangehen sollte im Qualitätsmanagement (QM) als Checkliste hinterlegt und von allen Therapeuten und Verwaltungskräften gleichermaßen berücksichtigt werden.
     

    6. Mithilfe des Patienten

    Auch der Patient kann von sich aus mithelfen, Verwechslungen vorzubeugen, indem er selbst um die Überprüfung seiner Daten und den Abgleich mit der anstehenden Behandlung bittet. Aber: Nicht alle Patienten (siehe Abschnitt 1.) können dies leisten. Sie benötigen besondere Unterstützung.

     

    • Diese Patienten benötigen u. U. besondere Hilfe
    • Bei dementen, geistig behinderten oder in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkten Patienten, sollten ein Dolmetscher, Betreuer oder pflegende Angehörige mit in die anstehende Therapie eingebunden werden.
    • Gleiches gilt für fremdsprachige Patienten, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen. Sie benötigen einen Dolmetscher.
    • Viele Patienten trauen sich nicht, Fragen zu stellen. Umso wichtiger ist es, dass sich Patient und Therapeut im Zuge der Behandlung persönlich kennenlernen. Wird der Patient in die Therapie eingebunden, verliert er die Scheu und stellt Fragen. Ermutigen Sie den Patienten deshalb auch, Fragen zu stellen.
     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 10 | ID 47643460