· Fachbeitrag · Personalmanagement
Personalsuche in Zeiten des Fachkräftemangels: Stellenausschreibungen „AGG-gerecht“ gestalten
von Alexander Schlicht, Rechtsanwalt, Osborne Clarke, Köln
| Physiotherapiepraxen suchen händeringend nach guten Mitarbeitern, die „sofort ihren Job machen“. Dementsprechend sind die Stellenanzeigen gestaltet. Viele Anzeigen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Schärfen Sie deshalb Ihren Blick, machen Sie Stellenausschreibungen „AGG-gerecht“ und vermeiden Sie so teure Auseinandersetzungen mit sogenannten AGG-Hoppern (m/w). |
Hintergrund und Ziel des AGG
Das AGG hat sich zum Ziel gesetzt, Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr, besonders im Arbeitsrecht, zu vermeiden. Schon in der Bewerbungsphase, speziell in der Stellenausschreibung (§ 11 AGG), ist es Ihnen untersagt, Bewerber aus einem der folgenden Gründe zu benachteiligen:
- Rasse oder ethnische Herkunft
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