· Fachbeitrag · Prävention
Präventionskurse bis zum 30.09.2020 auch digital möglich
| Präventionsangebote nach § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V dürfen ab sofort auch digital angeboten bzw. fortgeführt werden. Das haben die an der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP; PP 04/2018, Seite 11 ) beteiligten Krankenkassen angesichts der Kontaktverbote wegen der Coronapandemie beschlossen. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 30.09.2020. |
Demnach sind etwa Ernährungscoaching oder Rückenschule z. B. per Livestream erlaubt. Bereits vor Beginn der Kontaktverbote begonnene oder während der Kontaktverbote geplante Maßnahmen dürfen weitergeführt werden.
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Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 2 | ID 46545256