Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxiskosten

    Eröffnen einer Privatpraxis: Was dürfen Ihre Mitarbeiter Sie kosten?

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Wenn Sie eine Privatpraxis eröffnet haben und diese gut läuft, haben Sie von Anfang an viele Patienten und Sie selbst sind voll ausgelastet. Bald denken Sie an Entlastung und die Einstellung von Mitarbeitern. Bevor Sie mit der Suche nach geeigneten Fachkräften beginnen, müssen Sie wissen, was Sie Ihren Angestellten zahlen können ( PP 04/2014, Seite 11 ). Denn auch in Privatpraxen machen die Personalkosten einen Großteil der Praxiskosten aus. Um solide kalkulieren zu können, müssen Sie vor allem die gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung angestellter Beschäftigter kennen. |

    Sie zahlen nicht nur den Lohn für Ihre Angestellten ...

    Neben der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung fallen jeden Monat auch Lohnnebenkosten an. Vergütung und Lohnnebenkosten müssen dauerhaft aus den erwirtschafteten Umsätzen bezahlbar sein. Sie sollten daher durchrechnen, welcher Betrag monatlich für Personalkosten maximal zur Verfügung steht (zum Umsatzpotenzial einer Privatpraxis vgl. PP 03/2022, Seite 15 ff.).

     

    • Lohnnebenkosten ‒ das gehört dazu

    Anteilig (jeweils zu 50 Prozent) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen:

    • Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)

     

    Nur vom Arbeitgeber zu zahlen:

    • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
    • Beiträge für Insolvenzgeldumlage
    • Umlage für Mutterschutzaufwendungen
    • Umlage für Erstattungen im Falle der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (gilt für kleinere Betriebe, zu denen Physiopraxen i. d. R. zählen)