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  • · Fachbeitrag · Praxismarketing

    Präventionskurse: Marketing in der Praxis

    von Physiotherapeut/Sportwissenschaftler M. A. Thomas Colshorn, Bremen

    | Die ärztliche Präventionsempfehlung ab dem 01.01.2017 ( PP 09/2016, Seite 3 ) ist ein guter Aufhänger, Ihr aktuelles oder zukünftiges Praxisangebot bekannt zu machen. So können Sie auch Patienten erreichen, die von sich aus nicht an einem Präventionskurs teilnehmen würden oder die noch nichts von der Möglichkeit einer Bezuschussung wussten. Auch Ärzte können Sie so als Empfehlungsgeber gewinnen. Das beste Angebot nützt nichts, wenn niemand weiß, dass es existiert! Wenn Sie also Präventionskurse in Ihre Praxis integrieren möchten, führt kein Weg an Werbemaßnahmen vorbei. |

    Werbung für Präventionskurse nach SGB V erlaubt

    In Bezug auf die Werbung für Präventionskurse nach dem § 20 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) gibt es grundsätzlich wenig zu beachten. Erlaubt sind Werbemaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

     

    MERKE | In Ihrer Werbung für Präventionskurse geht es nur um Angebote des zweiten Gesundheitsmarkts (Selbstzahlerleistungen)! Empfehlungen für physiotherapeutische (Heil-)Behandlungen darf der Arzt gar nicht aussprechen - ebenso wenig, wie Sie Ihren Patienten einen bestimmten Arzt empfehlen dürfen.