· Fachbeitrag · Praxissicherheit
So beugen Sie Diebstählen in der Praxis vor
| Abgesehen vom unerklärlichen Schwund von Toilettenpapier und Desinfektionsmitteln zu Beginn der Coronapandemie sind Diebstähle in der Physiopraxis zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber vor. Das gesamte Praxisteam sollte daher zur Vorbeugung gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dieser Beitrag erläutert, welche Maßnahmen sich als sinnvoll erwiesen haben. |
Die Tageskasse
Kleinere Beträge (z. B. die Zuzahlung zur Physiotherapie) zahlen Patienten oft gern bar, aber manchmal werden auch große Rechnungsbeträge (z. B. für Selbstzahlerkurse) direkt in der Praxis beglichen. Oft wird die Tageskasse direkt an der Rezeption aufbewahrt, die meistens vom Wartebereich gut einsehbar ist. Zahlt nun ein Patient bzw. Kunde seine Rechnung, können alle Personen, die sich im Warte- oder Rezeptionsbereich aufhalten, den Aufbewahrungsort der Tageskasse einsehen. Ist die Rezeption unbesetzt, so ist die Kasse unbeaufsichtigt und kann entwendet werden.
PRAXISTIPP | Bewahren Sie Ihre Kasse daher nicht im Praxisbereich auf, sondern im Personaltrakt ‒ z. B. in einem Safe im Büro. Befindet sich die Kasse dennoch im Rezeptionsbereich, so empfiehlt sich eine stabile und gut verschließbare Schublade oder ein Karteischrank. |
Eigene Wertsachen
Lagern Sie keine Handtaschen oder Geldbörsen an der Rezeption. Taschen, Handys, Geldbörsen oder andere Wertgegenstände werden ausnahmslos im verschließbaren Spind im Personalumkleideraum oder im Sozialraum aufbewahrt. Sind keine verschließbaren Schränke vorhanden, sollten Sie eine Anschaffung erwägen. Bis dahin sollte der Sozialraum verschlossen werden.
Vielleicht haben Sie es selbst schon erlebt, dass im eigenen Portemonnaie Geld fehlt. Wie schnell ist dann ein Mitarbeiter verdächtig, der gestern noch über Geldmangel klagte oder der ohnehin unbeliebt ist? Meist taucht das gestohlen Geglaubte wieder auf, weil man sich geirrt oder den Geldbeutel verlegt hat. Allerdings werden auch immer wieder Fälle bekannt, in denen wirklich jemand Kollegen, den Chef oder Patienten bestiehlt. Durch Vorbeugung können solche äußerst unangenehmen Situationen verhindert werden.
Die Wertsachen der Patienten
Patienten, die ihren Schmuck ‒ während einer Behandlung ‒ ablegen müssen, sollten dies erst im Behandlungsraum tun und diesen auch dort wieder anlegen. Achten Sie unbedingt darauf, dass niemals Wertsachen von Patienten in leeren Behandlungsräumen zurückgelassen werden! Handtaschen der Patienten oder Jacken mit Geldbörse und Brieftasche sollten Sie nicht an der Garderobe oder gar im Wartezimmer zurücklassen. Fordern Sie Ihre Patienten stets auf, Wertsachen mitzunehmen oder ‒ soweit möglich ‒ gar nicht erst zum Behandlungstermin mitzubringen. Aus rechtlicher Sicht ist es sogar empfehlenswert, an der Garderobe den Hinweis „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ anzubringen, um im Schadensfall eventuelle Ansprüche seitens der Patienten vorsorglich abzuwehren.
Die Praxisdaten
Bewahren Sie Sicherungs-CDs, USB-Sticks etc. an einem sicheren Ort ‒ z. B. im Safe oder im Bankschließfach ‒ auf. Beachten Sie hierzu auch Ihre Versicherungsbedingungen und die Empfehlungen der Softwarefirma. Auch Ordner mit Mitarbeiterunterlagen, Arbeitsverträgen etc. sind Verschlusssachen. Verlust oder Diebstahl können Ärger und hohe Kosten bedeuten.
Die Praxisschlüssel
Praxisschlüssel gehören nicht an den privaten Schlüsselbund, sonst gehen sie bei einem Verlust Ihrer privaten Schlüssel ebenfalls verloren. Bewahren Sie den Praxisschlüssel zu Hause sicher auf ‒ möglichst in einem verschlossenen Schrank. Beschriften Sie ihn auf keinen Fall!
PRAXISTIPP | Lassen Sie sich den Empfang von Praxisschlüsseln schriftlich bestätigen. Stellen Sie sicher, wer einen Schlüssel haben soll und an wen er ‒ etwa bei Krankheit ‒ weitergegeben werden darf. Prüfen Sie den Abschluss einer Schlüsselversicherung. |
Die Sicherheit der Praxisräume
Lassen Sie regelmäßig die interne und externe Sicherheit Ihrer Praxisräume und die damit verbundenen Versicherungen prüfen. Ist die Alarmanlage noch zeitgemäß? Wird das Gebäude nachts zuverlässig verschlossen? Sind noch alle Praxisschlüssel vorhanden? Stimmt die Versicherungssumme noch oder wurden neue wertvolle Geräte angeschafft oder Umbauten vorgenommen?
Sorgen Sie an freien Tagen, an Wochenenden und im Urlaub dafür, dass jemand Ihre Räume regelmäßig kontrolliert. Lassen Sie den Briefkasten leeren, damit nicht jeder erkennt, dass die Praxis geschlossen ist. Möglich ist auch ein Aufbewahrungsauftrag bei Ihrem Zustellpostamt. Dort wird Ihre Post bis zu einem angegebenen Datum gesammelt und erst dann zugestellt.
Das Reinigungspersonal
Sorgen Sie dafür, dass nur die von Ihnen autorisierte Person die Reinigung der Praxis vornimmt. Sucht die Putzkraft bei Verhinderung selbst Ersatz, muss sie diese Person vorstellen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen alle Personen bekannt sind, die in Ihrer Praxis verkehren. Lassen Sie auch diese Ersatzkraft den Erhalt von Schlüsseln unterschreiben.