Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Telemedizin

    Elektronische Gesundheitskarte ab Januar 2014 gültig

    | Ab dem 1. Januar 2014 ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (eGK)die alte Krankenversicherungskarte. Wer bis dahin noch keine eGK hat, muss nicht befürchten, dass er ab Januar nicht mehr behandelt wird. Allerdings muss der Versicherungsnachweis dann nachträglich erbracht werden. |

     

    Auf der eGK sind vorerst lediglich die Stammdaten des Versicherungsnehmers gespeichert, also Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus. Damit unterscheidet sie sich nur durch das auf ihr abgedruckte Foto von der alten Krankenversicherungskarte. Jeder Versicherte ist verpflichtet, der Krankenkasse ein Foto für die eGK zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und Personen, die nicht an der Erstellung eines Fotos mitwirken können, wie zum Beispiel bettlägerige Menschen. In dieser ersten Stufe der Einführung können deshalb nicht mehr oder weniger datenschutzrechtliche Bedenken gegen die eGK angeführt werden als gegen die alte Krankenversicherungskarte. Die Meldung, wonach Versicherte ohne gültige eGK ab Januar 2014 nicht mehr behandelt werden, stimmt so nicht. Können Versicherte nur die alte Krankenversicherungskarte vorlegen, haben Sie anschließend zehn Tage Zeit einen gültigen Versicherungsnachweis beizubringen. Anderenfalls kann der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. So entstandene Kosten werden später von der Krankenversicherung zurückerstattet.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 2 | ID 42421428