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  • · Fachbeitrag · Themenspezial

    Freie Mitarbeiter als Therapeuten beschäftigen ‒ im Einklang mit dem Sozialversicherungsrecht

    | Freie Mitarbeiter zu beschäftigen, kann sich für niedergelassene Physiotherapeuten lohnen: Es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an, und der Mitarbeiter wird nach tatsächlich geleistetem Arbeitsaufwand bezahlt. An die Sozialversicherungsfreiheit sind freilich verschiedene Kriterien geknüpft. Diese haben sich in den vergangenen Jahren in der ‒ z. T. höchstrichterlichen ‒ Rechtsprechung herauskristallisiert. |

     

    Freie Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit: Aktuelle Beiträge zum Thema

    • „Sozialversicherung stuft freien Mitarbeiter rückwirkend als Arbeitnehmer ein ‒ holen Sie sich zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück!“ (PP 08/2020, Seite 1)
    • „Therapeuten ohne unternehmerisches Risiko sind abhängig beschäftigte Arbeitnehmer“ (PP 06/2020, Seite 12)