· Nachricht · Unfallversicherung
Unfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln aus Privatwohnung kann ein Wegeunfall sein
| Wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte, kann ein Wegeunfall vorliegen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26.09.2024, Az. B 2 U 15/22 R ). |
Die Klägerin verunglückte nach einem privaten Wochenendausflug mit ihrem Pkw auf dem Weg zu ihrer Privatwohnung, wo sie Arbeitsschüssel und -unterlagen verwahrte. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen waren der Auffassung, es liege kein Wegeunfall vor. Das sah das BSG anders: Der Weg zur Privatwohnung zwecks Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen könne versichert sein, wenn sie ihn in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitgebers zurückgelegt hat. Gleiches gelte, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich war. Das BSG verwies den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück.