· Fachbeitrag · Verordnungspraxis
Für Heilmittel gelten nun bundesweit einheitliche Vorab-Praxisbesonderheiten
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Durch die Festsetzung von Vorab-Praxisbesonderheiten soll die Versorgung von Patienten, die einen erhöhten Bedarf an Heilmitteln haben, verbessert werden. Bisher gab es auf Landesebene unterschiedliche Listen, die nun zu einer bundeseinheitlichen Liste zusammengefasst wurden. Für Therapeuten ist das eine gute Entwicklung, denn damit können Ärzte sicherer ambulante Therapien bei schwer erkrankten Patienten verordnen. |
Vorab-Praxisbesonderheiten - Was ist das?
Jeder Arzt ist an sogenannte Richtgrößen gebunden. Die Richtgrößen werden von der für den Arzt zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ermittelt. Sie entsprechen der Obergrenze des Verordnungsdurchschnitts der ärztlichen Fachgruppe pro Quartal. Übersteigt das Verordnungsvolumen eines Arztes in einem Kalenderjahr die Richtgrößensumme um 15 Prozent, muss er sich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterziehen. Im Zuge einer solchen Prüfung kann der Arzt Praxisbesonderheiten geltend machen. Dabei wird zwischen zwei Formen von Praxisbesonderheiten unterschieden.
- Individuelle Praxisbesonderheiten liegen vor, wenn eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Patienten einer Arztpraxis besonders kostenintensive Behandlungen braucht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arzt durch seine Qualifikation mehr Patienten mit schweren Krankheitsbildern behandelt als andere oder wenn die Praxis aufgrund ihres Standorts viele Patienten mit einem höheren Behandlungsbedarf versorgen muss.
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