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  • · Fachbeitrag · Videotherapie

    Krankenkassen beteiligen sich ab dem 01.01.2025 an den Kosten für Hard- und Software in der Videotherapie

    | Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die therapeutische Leistungen per Video abgeben, dürfen sich ab dem 01.01.2025 über einen Finanzierungszuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen freuen. Das teilt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) mit. Auf Antrag gibt es jeweils pauschal 950,00 Euro pro Jahr für die Hardwareausstattung und 300,00 Euro für die Software. |

     

    Die Pauschalen dürfen zur Anschaffung bzw. zur Wartung geeigneter Hardware (z. B. Tablet, Laptop, Kamera für den PC) sowie die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Software vom GKV-Spitzenverband zugelassen ist. Die Pauschale wird quartalsweise ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind Physiopraxen, die

    • telemedizinische Leistungen im Antragsjahr abrechnen bzw. abgerechnet haben,
    • eine zugelassene Software nutzen und
    • im Antragsverfahren eine Eigenerklärung abgeben.

     

    Wichtig | Die Belege über die Anschaffung der Hard- und Software müssen aus demselben Jahr stammen. Ein rückwirkender Antrag ist nicht zulässig.

     

    • Zum GKV-Antragsportal gelangen Sie über den Shortlink iww.de/s11600
    • Eine Liste zertitfizierter Softwareanbieter finden Sie unter iww.de/s11601
    Quelle: ID 50162969