06.04.2017 · IWW-Abrufnummer 193086
Landessozialgericht Niedersachsen: Urteil vom 01.02.2017 – L 2 R 139/16
Auch bei der Ausübung des Berufes eines Lehrers in Form einer sportpädagogischen Übungsleitertätigkeit ist den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung zu tragen, wonach die lehrende Tätigkeit nicht allein deshalb als Ausübung einer abhängigen Beschäftigung anzusehen ist, weil der Träger des Lehrangebots den äußeren Ablauf der Lehrtätigkeit bestimmt.
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