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  • 06.04.2017 · IWW-Abrufnummer 193086

    Landessozialgericht Niedersachsen: Urteil vom 01.02.2017 – L 2 R 139/16

    Auch bei der Ausübung des Berufes eines Lehrers in Form einer sportpädagogischen Übungsleitertätigkeit ist den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung zu tragen, wonach die lehrende Tätigkeit nicht allein deshalb als Ausübung einer abhängigen Beschäftigung anzusehen ist, weil der Träger des Lehrangebots den äußeren Ablauf der Lehrtätigkeit bestimmt.


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    Vorschriften§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI; § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III; § 28p SGB IV; §§ 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Satz 1 Nr. 1, 172 Abs. 3 SGB VI; §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 249b SGB V