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  • 20.10.2020 · IWW-Abrufnummer 218364

    Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Beschluss vom 28.08.2020 – L 16 KR 151/20

    Ein klappbarer Elektroroller mit Sattel "eco-Fun" ist kein Hilfsmittel, das von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten ist, sondern ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.


    Hier können Sie den Beschluss herunterladen:Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!

    RechtsgebietSGB VVorschriften§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB V