20.12.2016 · Fachbeitrag · Abgaben
Rundfunkbeiträge: Auch Physiotherapeuten müssen zahlen
| Auch Physiotherapeuten müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler verbindlich. Denn es sei typischerweise anzunehmen, dass Mitarbeiter und Kunden die Möglichkeit des Rundfunkempfangs in Geschäftsräumen und Firmen-Pkw nutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 07.12.2016 entschieden (Az. 6 C 12.15 und 6 C 49.15). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig