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  • 19.03.2025 · Fachbeitrag · AGG

    Mitarbeiter wird wegen Geschlechts diskriminiert: Wer nicht einschreitet, riskiert Schadenersatz

    | Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein neuer Patient, für den Sie einen männlichen Physiotherapeuten eingeplant haben, „wünscht“ sichlieber eine Behandung durch eine Frau. Dem kommen Sie nach und Sie bekommen von Ihrem Mitarbeiter eine Klage auf dem Tisch, weil er sich diskriminiert fühlte. – Glauben Sie nicht? Und doch hatte in einem solchen Fall die Klage des Mitarbeiters Erfolg (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg Urteil vom 20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24). Der Fall betrifft zwar ein Architekturbüro, ist aber auch auf Physiopraxen übertragbar. |