15.10.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss Raucherpausen nicht bezahlen
| Wer als Arbeitnehmer bisher jederzeit eine bezahlte Raucherpause einlegen konnte, hat keinen Anspruch auf Fortsetzung dieser Handhabung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit weder die genaue Häufigkeit noch die Dauer dieser Pausen kannte. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschieden (Urteil vom 5.8.2015, Az. 2 Sa 132/15). |
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