24.11.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitnehmer trotz AU zur Arbeit verpflichten?
| Frage: Ein Kollege (Physiotherapeut) hat in seiner Freizeit beim Sport eine schwere Knieverletzung erlitten. Nach mehrwöchiger Krankenhausbehandlung muss er nun noch längere Zeit zu Hause bleiben. Er war in der Vergangenheit schon häufiger wegen Sportverletzungen krankgeschrieben. Durch die häufigen Krankmeldungen entsteht meiner Praxis erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Daher meine Frage: Kann ich ihn trotz der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu kleineren, wenig körperlich belastenden Arbeiten heranziehen? Zum Beispiel zu Bürotätigkeiten? |
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