· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragen nach der Hochwasserkatastrophe
von RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de
| Von den Nachwirkungen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sind noch immer weite Teile Deutschlands und damit auch viele Physiotherapiepraxen betroffen. Selbst wenn die Praxis nicht zerstört wurde, ist ein ordnungsgemäßer Praxisbetrieb nicht möglich, z. B. weil Arbeitnehmer als Betroffene, aber auch als Helfende verhindert sind. Antworten auf die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen gibt dieser Beitrag. |
Arbeitnehmer verhindert
Selbst wenn Ihre Praxis nicht direkt betroffen ist, können beispielsweise Ihre Mitarbeiter nicht zum Dienst erscheinen.
Anzeige der Arbeitsverhinderung
Hier bleibt es bei der rechtzeitigen Anzeige der Arbeitsverhinderung durch Ihren Mitarbeiter. Da durch das Hochwasser nicht nur die Stromversorgung, sondern auch die Handynetze zusammenbrachen, waren Mitarbeiter nicht in der Lage, ihren Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. In diesem Fall muss die Meldung unverzüglich nachgeholt werden. Unterbleibt jedoch diese Meldung, können Sie eine Abmahnung erteilen. Eine Abmahnung wäre hingegen nicht möglich, wenn Ihr Mitarbeiter direkt nach der Flutkatastrophe zu spät zur Arbeit erscheint, da er dies nicht zu vertreten hatte.
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