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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Ausländische Abschlüsse werden leichter anerkannt

    | Eine neue Verordnung regelt die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Gesundheitsberufen. Die Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres und richtet sich an Physiotherapeuten, Ärzte, Apotheker und Krankenpfleger aus Nicht-EU-Staaten. |

     

    Angehörigen dieser Berufsgruppen wird es damit erleichtert, ihre Qualifikation nachzuweisen, um in Deutschland in ihren Ausbildungsberufen tätig zu werden. Die Verordnung sieht mündliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge vor. Ärzte und Pflegende müssen zudem praktisch nachweisen, dass sie den berufstypischen Umgang mit Patienten beherrschen. Die ausländischen Abschlüsse gelten dann nach festgestellter Eignung als absolut gleichwertig mit den deutschen Referenzberufen und werden deshalb vor dem Gesetz voll anerkannt. Weiterführende Informationen für einzelne Berufsgruppen unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 2 | ID 42490535