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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    BAG: Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag müssen gesetzlichen Mindestlohn ausnehmen

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn der gesetzliche Mindestlohn nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 24.08.2016 entschieden (Az. 5 AZR 703/15). Was dieses Urteil für Sie als Inhaber einer Physiotherapiepraxis bedeutet und worauf Sie bei bestehenden und neu abzuschließenden Arbeitsverträgen achten sollten, fasst PP für Sie zusammen. |

    Was sind Ausschlussfristen?

    Ausschlussfristen (auch Verfallklauseln genannt) sind grundsätzlich erlaubte Regelungen in Arbeitsverträgen, nach denen Ansprüche innerhalb einer vereinbarten Frist geltend zu machen sind. Wird diese Frist überschritten, verfällt der Anspruch. Ausschlussfristen gelten i. d. R. für beide Seiten, d. h. für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erfasst werden alle Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis (z. B. Entgeltansprüche, Urlaubsansprüche, Zeugnisanspruch, Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen).

     

    MERKE | Viele Arbeitsverträge haben Regelungen zum Verfall von Urlaub und zusätzlich in einer eigenständigen Vertragsziffer Ausschlussfristen für alle übrigen Ansprüche.