· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
BAG bestätigt: Arbeitgeber darf AU-Vorlage schon am ersten Krankheitstag verlangen
von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Arbeitgeber dürfen vom Arbeitnehmer schon vom ersten Tag der Erkrankung an die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer verlangen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 14.11.2012, Az: 5 AZR 886/11 ). |
Der Fall
Die bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigte Klägerin hatte einen Dienstreiseantrag gestellt. Nach dessen Ablehnung meldete sie sich für den Tag der geplanten Reise krank. Daraufhin wurde sie von ihrem Arbeitgeber aufgefordert, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage wollte die Klägerin den Widerruf dieser Weisung erreichen. Da sie eine Maßregelung und Ungleichbehandlung vermutete, machte sie geltend, das Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits für den ersten Tag der Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung.
Die Entscheidung
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