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  • 08.12.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Beschäftigungsverbot: Lohn ab dem ersten Tag – auch ohne Arbeit

    | Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setzt keine vorherige Arbeitsleistung voraus. So urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 30.09.2016 (Az. 9 Sa 917/16, IWW-Abruf-Nr. 189104 ). |