· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Die Rechtslage bei Änderungskündigungen
von Dr. Guido Mareck, Direktor des Arbeitsgerichts Siegen
| Wer seine Mitarbeiter unter geänderten Vertragsbedingungen beschäftigen möchte, kann ihnen eine Änderungskündigung zustellen. Damit diese rechtskräftig wird, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. |
Was ist eine Änderungskündigung?
Die Änderungskündigung wird durch § 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) definiert und setzt sich aus zwei Willenserklärungen zusammen: Der Arbeitgeber spricht eine Beendigungskündigung aus und bietet gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Vertragsbedingungen an. Damit ist die Änderungskündigung ein Rechtsgeschäft, bei dem der Arbeitgeber zum einen von einem einseitigen Gestaltungsrecht Gebrauch macht - nämlich der Beendigungskündigung - und zum anderen dem Arbeitnehmer ein Angebot macht, bei dem er auf dessen Zustimmung angewiesen ist - nämlich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten arbeitsvertraglichen Bedingungen.
Wie kann der Arbeitnehmer reagieren?
Der Arbeitnehmer hat drei Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren.
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