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  • 21.02.2022 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Entgeltfortzahlung: Zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit kann erneuten Anspruch begründen

    | Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (PP 08/2021, Seite 8) gilt der sog. Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls: Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) eine weitere Erkrankung auf, die zur AU führt, verlängert sich der Anspruchszeitraum nicht. Etwas anderes gilt, wenn der Mitarbeiter zwischenzeitlich arbeitsfähig war. Eine Arbeitsfähigkeit von wenigen Stunden kann dabei ausreichen, um einen erneuten Fortzahlungsanspruch zu begründen (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.12.2021, Az. 5 Sa 101/21, Abruf-Nr. 227268 ). |